Digitalpakt 2.0

Seit dem 1. September 2026 läuft der Digitalpakt 2.0. Das ist eine gute Nachricht – aber sie kommt mit einer Einschränkung, die wir offen benennen wollen: In Nordrhein-Westfalen können noch keine Mittel beantragt werden, weil die Förderrichtlinie des Landes bislang nicht veröffentlicht ist.

Bund und Länder stellen für die Digitalisierung der Schulen gemeinsam 5 Milliarden Euro bereit, je zur Hälfte finanziert. Das Programm läuft vom 1. September 2026 bis zum 31. Dezember 2030; die Abrechnung ist bis 2032 möglich.

Auf Nordrhein-Westfalen entfällt ein Anteil von rund 1 Milliarde Euro.
Anders als beim ersten Digitalpakt geht es diesmal ausdrücklich nicht mehr nur um Geräte. Gefördert werden drei Bereiche:

  • Digitale Infrastruktur – Netzwerke, WLAN, Server, Präsentationstechnik, mobile Endgeräte, Software und Bildungsmedien sowie die IT-Administration
  • Schul- und Unterrichtsentwicklung – Lehrpläne, Fortbildung, Lernplattformen; hierfür ist das Land zuständig
  • Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ – Qualitätsentwicklung in der Lehrkräftebildung und praxisorientierte Forschung

Ein weiterer Unterschied: Das Verfahren soll deutlich schlanker werden. Statt detaillierter Maßnahmenbeschreibungen sind pauschalierte Zuweisungen vorgesehen, die Berichtspflichten wurden auf das Nötigste reduziert.