Seit dem 1. September 2026 läuft der Digitalpakt 2.0. Das ist eine gute Nachricht – aber sie kommt mit einer Einschränkung, die wir offen benennen wollen: In Nordrhein-Westfalen können noch keine Mittel beantragt werden, weil die Förderrichtlinie des Landes bislang nicht veröffentlicht ist.
Bund und Länder stellen für die Digitalisierung der Schulen gemeinsam 5 Milliarden Euro bereit, je zur Hälfte finanziert. Das Programm läuft vom 1. September 2026 bis zum 31. Dezember 2030; die Abrechnung ist bis 2032 möglich.
Auf Nordrhein-Westfalen entfällt ein Anteil von rund 1 Milliarde Euro.
Anders als beim ersten Digitalpakt geht es diesmal ausdrücklich nicht mehr nur um Geräte. Gefördert werden drei Bereiche:
- Digitale Infrastruktur – Netzwerke, WLAN, Server, Präsentationstechnik, mobile Endgeräte, Software und Bildungsmedien sowie die IT-Administration
- Schul- und Unterrichtsentwicklung – Lehrpläne, Fortbildung, Lernplattformen; hierfür ist das Land zuständig
- Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ – Qualitätsentwicklung in der Lehrkräftebildung und praxisorientierte Forschung
Ein weiterer Unterschied: Das Verfahren soll deutlich schlanker werden. Statt detaillierter Maßnahmenbeschreibungen sind pauschalierte Zuweisungen vorgesehen, die Berichtspflichten wurden auf das Nötigste reduziert.